Die Kirchenverwaltung: Offizielle Vertretung nach innen und nach außen
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Wenn ein neuer Pfarrer in der Gemeinde seinen Dienst beginnt, überreicht der Kirchenpfleger den Kirchenschlüssel. Bei den Verhandlungen mit der politischen Gemeinde über die Zuschüsse zur Kirchenrenovierung sitzt die Kirchenverwaltung mit am Tisch.
Dies sind zwei Beispiele von vielen, wie die Kirchenverwaltung die Institution Pfarrei nach innen als auch nach außen vertritt. Auch wenn viele Kirchenverwaltungen ihren Dienst oft ohne großes öffentliches Aufsehen tun, sind sie dennoch in der Pfarrei ein unverzichtbares und überaus wichtiges Gremium.
Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Kein anwesender Stimmberechtigter darf sich der Stimme enthalten. Die Kirchenverwaltung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.